Ich bin mir darüber bewusst, dass der Weg zu einem Heilpraktiker, neben Vertrauen, auch die Bereitschaft erfordert die Behandlungskosten selbst zu tragen, da gesetzliche Krankenkassen meist nicht dafür aufkommen.
Deine Gesundheit ist Dein wichtigstes Gut und lohnt diese Investition.
Gemeinsam können wir vorab schauen, was für dich möglich ist.
Erstattung der Behandlungskosten durch die Krankenkassen
Die gesetzlichen Krankenkassen und Ersatzkassen erstatten die Behandlungskosten für Heilpraktiker in der Regel nicht.
Bei Privatkassen bzw. privaten Zusatzversicherung erfolgt die Erstattung von Behandlungskosten im Rahmen Ihres Versicherungsvertrages.
Es kann sein, dass die volle Rechnungshöhe nicht erstattet wird, daher empfehle ich, sich vorher bei seiner Krankenversicherung zu erkundigen.
Honorarvereinbarung / Behandlungskosten
Das Honorar wird nach realem Zeitaufwand berechnet.
Das Honorar für die Behandlungen beträgt:
Montag – Freitag € 80,00 / Std (60 Minuten)
Samstag € 90,00 / Std (60 Minuten)
Sonn- und Feiertag € 110,00 / Std (60 Minuten)
Erstanamnese € 120,00 (Dauer 1,5 Stunden)
Telefonische Beratung Montag bis Freitag € 20,00 je angefangene ¼ Stunde pro Gespräch.
Eine telefonische Erstberatung ist kostenlos.
Die Rechnungsausstellung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Hinweis:
In der Regel dauert eine Therapiestunde zwischen 60 bis 90 Minuten.
Die Dauer der jeweiligen Therapieeinheit legen wir gemeinsam bei der Terminvereinbarung fest.
Entschädigung bei Nicht- bzw. kurzfristiger Terminabsage
Falls vereinbarte Therapietermine nicht wahrgenommen werden können, bitte ich Dich, diese spätestens 2 Tage vorher abzusagen.
Ich bitte um Dein Verständnis, dass ich bei Nicht- oder kurzfristiger Absage ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% der normalen Therapiestunde berechne, da der Termin leider so kurzfristig nicht belegt werden kann. Dies gilt auch für telefonische Beratungen oder Betreuung per zoom
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